9. Private Krankenversicherung
Eine Private Krankenversicherung bietet durch eine flexible Tarifgestaltung, niedrigere Beiträge bei
besseren Leistungen. Für Selbständige und Freiberufler sind Beiträge in der Privaten Krankenversicherung
eine feste Größe und nicht vom Einkommen abhängig, wie in der gesetzlichen Krankenkasse. Bei der
Tagegeldversicherung wird zwischen Selbständigen und Freiberuflern unterschieden. Selbständige sind
Gewerbesteuerpflichtig, Freiberufler nicht. Der §18 Einkommensteuergesetz regelt wer Freiberufler ist.
Zielgruppe: Selbständige, Freiberufler, Beamte ungeachtet ihres Einkommens sowie Angestellte, mit einem monatlichen Bruttoeinkommen
über 4.237,50 Euro.
Die Vorteile der Privaten Krankenversicherung in Kurzform:
- Freie Arzt- und Medikamentenwahl, unabhängig von Kassenärzten und Generika
- Zahnleistungen: Bis zu 100% Zahnersatz sowie Implantate und Inlayversorgung
- Stationäre Leistungen: Freie Krankenhauswahl auch über GOÄ, bzw. Privatkliniken
- Beitragsersparnis: Durch weniger Beitrag mehr Netto
- Beitragsrückerstattung: Bis zu 6 Monaten, bei Leistungsfreiheit möglich
- Beitragsentlastung: Bis zu 100%, je nach Beitragsentlastungstarif im Alter möglich
- Alternativmedizin: Leistungen auch nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
- Auslandsschutz: Weltweiter Versicherungsschutz mit Rücktransport aus dem Ausland
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