5. Pflegezusatzversicherung
Pflegebedürftig kann jeder werden, daher hat der Gesetzgeber die Pflegepflichtversicherung 1995 in
Deutschland als Grundversorgung eingeführt. Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtungen des
täglichen Lebens überwiegend fremder Hilfe bedarf. Das folgende Beispiel zeigt die realen Verhältnisse
für Menschen, die mit der Pflegestufe III in einem Pflegeheim untergebracht werden müssen. Der Aufenthalt
kostet mtl. ca. 3.200,- Euro, für ein Heim einfachster Kategorie. Die gesetzliche Pflegeversicherung
zahlt für die Pflegestufe III mtl. 1.550,- Euro. Ein Differenzbetrag von mtl. 1.650,- Euro muss zusätzlich
aufgebracht werden. In einem Jahr sind das gerundet 20.000,- Euro. Bei einer durchschnittlichen Pflegezeit
von 7 bis 10 Jahren kumuliert dieser Betrag leicht auf den Wert eines Einfamilienhauses. Wird ein Mensch
Pflegebedürftig und in ein Pflegeheim eingeliefert, hat das Sozialamt das Recht Schenkungen - auch
Immobilien - innerhalb von 10 Jahren zurück zu fordern.
Gesetzliche Leistungen ab 2012, für häusliche und teilstationäre Pflege, nach Pflegestufen: I > 450 Euro, II > 1.100 Euro, III > 1.550 Euro.
Zielgruppe: Single, Eltern, Kinder, Rentner, Pensionäre
Die Vorteile der Pflegezusatzversicherung in Kurzform:
- Finanzieller Schutz bei Pflegebedürftigkeit für die Angehörigen
- Finanzieller Schutz bei Pflegebedürftigkeit vor Regress auf das eigene Vermögen
- Finanzierung einer würdigen Pflege in den eigenen vier Wänden
- Annahme für Versicherungsschutz der Pflegestufe III auch ohne Gesundheitsprüfung
- Pflegestufe III auch ohne Gesundheitsprüfung und Altersbegrenzung versicherbar
- Die ideale Ergänzung für eine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ablauf
- Ab 2011 als Option für die Riester-Rente ohne Gesundheitsprüfung und Mehrkosten
Online-Rechner für die Pflegezusatzversicherung:
AXA bekannt aus der TV-Werbung: Pflegeversicherung berechnen
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