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1. Riester-Rente

Weniger Vorurteile mehr Hintergrundinformationen, das ist die richtige Formel zur Riester-Rente. Die Riester-Rente wurde zum Ausgleich der Rentenkürzung aus der Rentenreform 2001 eingeführt. Eine Riester-Rente unterstützt kleinere Einkommen durch hohe Zulagen und hohe Einkommen durch einen zusätzlichen Steuervorteil. Familien mit Kindern überschreiten nicht selten die Förderquote von 100%. Das bedeutet, dass die staatliche Förderung höher als der eigene Sparbeitrag ist. Fordern Sie sich einfach ein unverbindliches Riester-Angebot an.
Förderberechtigt sind: Arbeitnehmer (GRV-pflichtig), Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (GRV-pflichtig), Beamter, Richter, Bezieher von Amtsbezügen, Berufs- / Zeitsoldaten, Wehrdienst / Zivildienst, Selbständige (GRV-pflichtig), Bezieher von Arbeitslosengeld /-hilfe, Bezieher von Krankengeld, Ehepartner zu förderfähigen Gatten/in, Geringfügig Beschäftigte (freiwillig vers.-pflichtig), Kindererzieher (3 Jahre Kindererziehungszeit), Pflegepersonal (GRV-pflichtig), Landwirte (LAK) pflichtversichert, Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.

Die Vorteile der Riester-Rente in Kurzform

  • Produktzertifizierung: Spareinlage und Zulage sind vor Verlust geschützt
  • Kapitalsicherheit: Staatliche Produktzertifizierung gibt es nur bei der Riester-Rente
  • Flexibilität: Die Reduzierung des Sparbeitrags ist jederzeit auf 5,- € mtl. möglich
  • Kapitalwahlrecht: Kapitalabfindung bis zu 30% bei Ablauf, plus lebenslange Rente
  • Wohn-Riester: Zinsgünstiges Darlehen bei wohnwirtschaftlicher Verwendung
  • Weniger Nettoaufwand: Durch staatliche Förderung geringerer eigener Sparbeitrag
  • Hohe Rentabilität der Riester-Rente: Durch Zulagen, Steuervorteil und Produktrendite
  • Steuervorteil: Zusätzliche Rentabilität, wenn der Steuervorteil die Zulagen übersteigt
  • Europäisches Ausland: In den EU-Staaten keine Zulagen- und Steuerschädlichkeit
  • Einfache Verwaltung: Beantragung der Zulagen durch einmaligen Dauerzulagenantrag
  • Flexibler Rentenbeginn: Je nach Eintrittsalter zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr
  • Pfändungsschutz: Die Riester-Rente bleibt ohne Anrechnung bei Arbeitslosigkeit
  • Ehegattenförderung: Eine Zusatzrente durch Zulagen ist mit 0,- € Aufwand möglich
  • Riester Förderung: Durch Grundzulage 154,- € und ggf. Kinderzulage (185,- € /300,- €)
  • Startbonus: 200,- € staatlicher Bonus für junge Leute bis zum 25. Lebensjahr
  • Volle Förderung: Ab 4% Sparbeitrag vom Vorjahresbruttoeinkommen

Online-Rechner für die Riester-Rente:


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