1. Riester-Rente
Weniger Vorurteile mehr Hintergrundinformationen, das ist die richtige Formel zur Riester-Rente. Die Riester-Rente
wurde zum Ausgleich der Rentenkürzung aus der Rentenreform 2001 eingeführt. Eine Riester-Rente unterstützt kleinere
Einkommen durch hohe Zulagen und hohe Einkommen durch einen zusätzlichen Steuervorteil. Familien mit Kindern
überschreiten nicht selten die Förderquote von 100%. Das bedeutet, dass die staatliche Förderung höher als der eigene Sparbeitrag ist.
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Förderberechtigt sind: Arbeitnehmer (GRV-pflichtig), Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst (GRV-pflichtig),
Beamter, Richter, Bezieher von Amtsbezügen, Berufs- / Zeitsoldaten, Wehrdienst / Zivildienst, Selbständige (GRV-pflichtig),
Bezieher von Arbeitslosengeld /-hilfe, Bezieher von Krankengeld, Ehepartner zu förderfähigen Gatten/in,
Geringfügig Beschäftigte (freiwillig vers.-pflichtig), Kindererzieher (3 Jahre Kindererziehungszeit),
Pflegepersonal (GRV-pflichtig), Landwirte (LAK) pflichtversichert, Bezieher von Erwerbsminderungsrenten.
Die Vorteile der Riester-Rente in Kurzform
- Produktzertifizierung: Spareinlage und Zulage sind vor Verlust geschützt
- Kapitalsicherheit: Staatliche Produktzertifizierung gibt es nur bei der Riester-Rente
- Flexibilität: Die Reduzierung des Sparbeitrags ist jederzeit auf 5,- € mtl. möglich
- Kapitalwahlrecht: Kapitalabfindung bis zu 30% bei Ablauf, plus lebenslange Rente
- Wohn-Riester: Zinsgünstiges Darlehen bei wohnwirtschaftlicher Verwendung
- Weniger Nettoaufwand: Durch staatliche Förderung geringerer eigener Sparbeitrag
- Hohe Rentabilität der Riester-Rente: Durch Zulagen, Steuervorteil und Produktrendite
- Steuervorteil: Zusätzliche Rentabilität, wenn der Steuervorteil die Zulagen übersteigt
- Europäisches Ausland: In den EU-Staaten keine Zulagen- und Steuerschädlichkeit
- Einfache Verwaltung: Beantragung der Zulagen durch einmaligen Dauerzulagenantrag
- Flexibler Rentenbeginn: Je nach Eintrittsalter zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr
- Pfändungsschutz: Die Riester-Rente bleibt ohne Anrechnung bei Arbeitslosigkeit
- Ehegattenförderung: Eine Zusatzrente durch Zulagen ist mit 0,- € Aufwand möglich
- Riester Förderung: Durch Grundzulage 154,- € und ggf. Kinderzulage (185,- € /300,- €)
- Startbonus: 200,- € staatlicher Bonus für junge Leute bis zum 25. Lebensjahr
- Volle Förderung: Ab 4% Sparbeitrag vom Vorjahresbruttoeinkommen
Online-Rechner für die Riester-Rente:
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