3. Sterbegeldversicherung
Immer dann wenn ein Angehöriger verstirbt, wird die unliebsame Erfahrung gemacht,
wie teuer eine Beerdigung ist. Seit dem 01.01.2004 gehört das Sterbegeld nicht mehr
zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kosten einer Beerdigung
summieren sich sehr schnell zu einem Betrag, der 5.000,- Euro ohne weiteres übersteigt.
Bei dieser Entwicklung wird jedem sehr schnell klar, warum der Gesetzgeber diese Leistung
in den Bereich der privaten Vorsorge gelegt hat.
Zielgruppe: Personen ab dem 40. bis zum 90. Lebensjahr.
Die Vorteile der Sterbegeldversicherung in Kurzform:
- Versicherungsdauer: Lebenslanger Versicherungsschutz
- Preiswert: Sehr günstiger Versicherungsschutz
- Annahmevoraussetzung: Ohne Gesundheitsprüfung
- Verfügbarkeit: Sofort verfügbar im Todesfall
- Keine Erbmasse: Auszahlung ist neutral vor der Erbschaftssteuer
- Handlungsfreiheit: Neutral vor Kontensperrung und Nachlassgerichten
- Hinterbliebenenschutz: Angehörige finanziell entlasten
- Aufnahme: Versicherbar bis zum 90. Lebensjahr, auf Anfrage
- Auslandsschutz: Mit Rückführung bei Tod im Ausland, je nach Anbieter
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