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4. Berufsunfähigkeitsrente

Seit dem 1. Januar 2001 gilt ein neues "Vorschaltgesetz zur Rentenreform". Danach wurden die bisherigen gesetzlichen Berufsunfähigkeitsrenten für alle nach 1961 Geborene Bürger gestrichen und durch neue Erwerbsminderungsrenten ersetzt. Das bedeutet: Wer nach 1961 geboren ist und seinen Beruf nach einer schweren Krankheit oder einem Unfall nicht mehr ausüben kann, erhält künftig keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Neu ist dabei auch, dass jeder auf eine andere beliebige Tätigkeit verwiesen werden kann. Die neuen Erwerbsminderungsrenten orientieren sich dann an dem Restleistungsvermögen der beliebigen Tätigkeit und nicht mehr an dem eigenen Beruf! Damit ist die Leistungszusage nur noch in Härtefällen zu erwarten. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wird damit umso wichtiger.
Zielgruppe: Angestellte, Selbständige und Freiberufler sowie Beamte

Die Vorteile der Berufsunfähigkeitsrente in Kurzform:

  • Existenzsicherung nach Krankheit oder Unfall
  • Beitragsbefreiung ab Bezug der Rente
  • Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit
  • Die Berufsunfähigkeitsrente ist als Risikoschutz sehr preiswert
  • Beamte können zusätzlich die Dienstunfähigkeit versichern
  • Steuervorteile mit der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in der Basis-Rente

Online-Rechner für die Berufsunfähigkeitsversicherung:


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Berufsgruppe A (siehe Berechnung): Angebot hier berechnen
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