8. Zusatzkrankenversicherung
Eine Zusatzversicherung schützt vor Zuzahlungen beim Zahnarzt, ergänzt die Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall nach 6 Wochen auf 100%, sorgt für Versicherungsschutz bei Auslandsreisen,
erlaubt privatärztliche Vorsorgen und leistet für Naturheilverfahren. Die stationäre
Zusatzversicherung wird bedeutend, sobald jemand eine ernsthafte Erkrankung kurieren muss.
Die freie Arzt- und Krankenhauswahl steht hier im Vordergrund, mit der Eigenschaft, dass
der Arzt nicht nach Kassensätzen, sondern privatärztlich nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte)
liquidieren kann. Mit anderen Worten, Sie haben den Status eines Privatpatienten.
Zielgruppe: Personen die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind
Die Vorteile der Zusatzkrankenversicherung in Kurzform:
- Ambulant: Erstattung privater Vorsorgeprogramme sowie Zuzahlungen für Sehhilfen
- Zahnärztlich: Übernahme der Restkosten bis zu 100% nach Vorleistung der Kasse
- Stationär: Privatärztliche Leistungen sowie freie Krankenhauswahl
- Homöopathie: Naturheilverfahren durch Ärzte und Heilpraktiker
- Krankentagegeld: Absicherung der Lohnfortzahlung bei Angestellten bis 100%
- Krankenhaustagegeld: Preiswerte Kostendeckung für "Rooming in" bei Kindern
- Auslandsschutz: Weltweiter Versicherungsschutz mit Rücktransport aus dem Ausland
Online-Rechner für die Zusatzkrankenversicherung:
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