10. Direktversicherung
Die Direktversicherung ist für den Arbeitgeber, wie für den Arbeitnehmer, eine einfache
und rentable Betriebliche Altersvorsorge. Bei der Direktversicherung als Gehaltsumwandlung
wird mit der Umwandlung eines Teils des Bruttolohnes in einen Sparbeitrag, das
Sozialversicherungsbrutto gemindert. Erreicht wird damit eine Ersparnis der Lohnsteuer
sowie verminderte Sozialversicherungsbeiträge. Der umgewandelte Gehaltsanteil, also der Sparbeitrag,
kann so dimensioniert werden, dass die Ersparnis = Sparbeitrag ist, damit bleibt das Netto für den
Angestellten gleich, mit dem Vorteil einer kostenlosen Zusatzrente. Erlaubt sind pro Jahr maximal
4% von der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung sowie zuzüglich 1.800 Euro Lohnsteuerfrei.
(2017: West: 76.200,- € * 4% = 3.048,- € p.a. entspricht max. 254,- € mtl. Sparbeitrag)
Zielgruppe: Angestellte sowie Gesellschafter Geschäftsführer
Die Vorteile der Direktversicherung in Kurzform:
- Gehaltsumwandlung: Mit einer Direktversicherung kann Ihr Netto unverändert bleiben
- §3Nr.63EStG: Beiträge zur Direktversicherung sind Steuer- und Sozialversicherungsfrei
- Sicherheit: Die Direktversicherung untersteht dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
- Einfach: Auch kleine und mittlere Unternehmen sind mit der Direktversicherung vertraut
- Kapitalabfindung: 100% oder 30% Kapitalentnahme, mit Verrentung des Restkapitals
- GmbH-Geschäftsführer: Beiträge zur Direktversicherung sind 100% Betriebsausgaben
- Lohnsteuerfrei: Zum Höchstbeitrag 3.048,- € sind zusätzlich 1.800,- € p.a. erlaubt
Betriebliche Altersvorsorge (BAV) statt Vermögenswirksame Leistung(VL)
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